Persönliches Profil
Ausbildern und sonstigen an der Ausbildung beteiligten Personen obliegt eine große Verantwortung. Sie betreuen die Auszubildenden sowohl fachlich als auch persönlich und sind die Hauptansprechpartner für die Auszubildenden.
Sie müssen daher einerseits die notwendigen fachlichen Kenntnissen vorweisen, damit die Ausbildungsinhalte entsprechend vermittelt werden können. Außerdem müssen sie zeitlich und persönlich in der Lage sein, das von den Auszubildenden Erarbeitete durchzusprechen und Verbesserungspotential aufzuzeigen. Sie müssen dafür auf die Auszubildenden individuell eingehen können.
Sie müssen daneben jedoch auch in der Lage sein, die Auszubildenden in der persönlichen Entwicklung zu fördern. Sie müssen außerfachliche Problemfelder erkennen und Lösungsansätze entwickeln können. Und sie sind zuständig für die Fürsorge und die Integration in das Kanzleiteam.
Die zuständigen Personen müssen daher bereit sein, neben ihrer eigentlichen fachlichen Tätigkeit noch Energie für die Begleitung der Auszubildenden aufzubringen. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist zu berücksichtigen. Kanzleimitarbeitern sind entsprechende Zeitkontingente seitens der Kanzleiinhaber einzuräumen.
Der so genannte „Ausbilderschein“ ist wie zuvor beschrieben keine Voraussetzung für die Angehörigen der Freien Berufe. Die Vermittlung von arbeitspädagogischen Kenntnissen ist jedoch kein Bestandteil der Ausbildungs- und Studiengänge unserer Fachrichtung. Es empfiehlt sich daher durchaus, entsprechende Schulungsangebote zu nutzen, um die Betreuung von Auszubildenden optimal vornehmen zu können.