Prüfungsdurchführung
Der schriftliche Teil der Fortbildungsprüfung findet jährlich einheitlich im Bundesgebiet statt. Die nächsten schriftlichen Prüfungstermine sind nachfolgend aufgeführt. Der mündliche Teil der Prüfung findet i. d. R. im Frühjahr des darauffolgenden Jahres (März/April) statt.
2024
Mittwoch, 11.12.2024 - Steuerrecht I (USt, AO, ErbSt/SchenkungSt)
Donnerstag, 12.12.2024 - Steuerrecht II (ESt, GewSt, KöSt)
Freitag, 13.12.2024 - Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
2024 nach alter Prüfungsordnung (nur für Wiederholungsprüfungen)
Mittwoch, 11.12.2024 - Steuerrecht II (USt, AO, ErbSt/SchenkungSt)
Donnerstag, 12.12.2024 - Steuerrecht I (ESt, GewSt, KöSt)
Freitag, 13.12.2024 - Rechnungswesen
2025
Mittwoch, 10.12.2025 - Steuerrecht I
Donnerstag, 11.12.2025 - Steuerrecht II
Freitag, 12.12.2025 - Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
2026
Mittwoch, 09.12.2026 - Steuerrecht I
Donnerstag, 10.12.2026 - Steuerrecht II
Freitag, 11.12.2026 - Rechnungswesen
2027
Mittwoch, 08.12.2027 - Steuerrecht I
Donnerstag, 09.12.2027 - Steuerrecht II
Freitag, 10.12.2027 - Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
2028
Mittwoch, 13.12.2028 - Steuerrecht I
Donnerstag, 14.12.2028 - Steuerrecht II
Freitag, 15.12.2028 - Rechnungswesen
- Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
- Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)
- Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht)
- Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
- Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind vier Klausuren mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
- Steuerrecht I (Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz) – Klausurdauer: 4 Zeitstunden
- Steuerrecht II (Einkommensteuer, Ertragsteuer) - Klausurdauer: 4 Zeitstunden
- Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht) - Klausurdauer: 3 Zeitstunden
- Betriebswirtschaftslehre (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung) - Klausurdauer: 2 Zeitstunden
Hilfsmittel
Für den schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. Mindestens benötigt werden die Texte folgender Normen:
- Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse
- BGB, HGB, GmbHG
Möglichkeit der Einsichtnahme
Nach Abschluss der Prüfung kann die Einsichtnahme in die Prüfungsklausur beantragt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem Mitarbeiter der Ausbildungsabteilung.
Die Steuerberaterkammer - Ansprechpartner in der Geschäftsstelle