Bestellungsverfahren

Bestellungstermine
Die Bestellungen finden auf persönliche Einladung in der Kammergeschäftsstelle nach Bedarf statt.

Verfahren
Der Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen (§ 34 Abs. 2 und 3 DVStB). Zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bereich Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (§§ 40 Abs. 1 Satz 1, 74 Abs. 1 StBerG).

Bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist für die Bestellung die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde Ihren Sitz hat und den Bewerber geprüft oder von der Prüfung befreit hat, in NRW also die Steuerberaterkammer Düsseldorf (§ 40 Abs. 1 Satz 3 StBerG).

Antragsteller/innen, die sich im Prüfungsverfahren befinden und zeitnah an den Abschluss der mündlichen Prüfung bestellt werden möchten, empfehlen wir, den Antrag auf Bestellung unmittelbar nach Bestehen der schriftlichen Prüfung zu stellen und zugleich den Termin der mündlichen Prüfung mitzuteilen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bescheinigung (Original oder beglaubigte Abschrift) der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung (entbehrlich bei Wiederbestellung); die Bescheinigung kann nachgereicht werden, wenn der Antrag vor der mündlichen Prüfung gestellt wird;
  • Passbild (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 DVStB);
  • Versicherungsbestätigung
  • Bei selbstständiger Berufsausübung oder bei einer Tätigkeit als Angestellter gemäß § 58 Satz 2 Nr. 5 a StBerG (Syndikus-Steuerberater) ist die Bestätigung eines Versicherers oder eine vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen (§ 40 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 55 Abs. 1 Satz 1 DVStB); (Im letzteren Fall ist unverzüglich nach der Bestellung der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung durch eine Bestätigung des Versicherers oder eine beglaubigte Abschrift des Versicherungsscheines nachzuweisen (§ 55 Abs. 1 Satz 2 DVStB));
  • Bei ausschließlich unselbstständiger Tätigkeit oder freier Mitarbeit bei einer Person oder Gesellschaft nach § 3 StBerG ist der Nachweis der Mitversicherung bei dem Arbeitgeber/Auftraggeber erforderlich (§ 40 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 51 Abs. 2 DVStB); (Der Nachweis kann durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Auftraggebers erbracht werden. Das entsprechende Formblatt ist als Anlage dem Bestellungsantrag beigefügt. Sollten mehrere Beschäftigungsverhältnisse bestehen, sind von jedem Arbeitgeber/Auftraggeber entsprechende Bestätigungen einzureichen);
  • Bei Ausübung einer Tätigkeit als Angestellter gemäß § 58 Satz 5 Nr. 5 a StBerG (Syndikus-Steuerberater) ist die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, des Arbeitsvertrages sowie eine Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. (Das entsprechende Formblatt ist als Anlage dem Bestellungsantrag beigefügt.)
  • Bei gleichzeitiger Zulassung/Bestellung als Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder der sonst zuständigen Stelle darüber einzureichen, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen (§ 34 Abs. 4 DVStB).
  • Darüber hinaus ist bei der Meldebehörde ein aktuelles Führungszeugnis der Belegart „O“ zu beantragen.
  • Für die Bearbeitung des Antrages auf Bestellung oder Wiederbestellung ist eine Gebühr in Höhe von 130 Euro zu zahlen (§ 2 a und b Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Köln). Der Betrag ist auf das Konto bei der Kreissparkasse Köln IBAN: DE93370502990000039576, SWIFT-BIC: COKSDE33 unter Angabe des Namens und des Betreffs „Bestellung“ oder „Wiederbestellung“ zu überweisen.

Bei Fragen zum Bestellungsverfahren steht Ihnen die Steuerberaterkammer Köln gerne auch telefonisch zur Verfügung. (0221/33643-20 Frau Lövenich).

Anträge sind zu richten an:
Steuerberaterkammer Köln
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gereonstraße 34-36
50670 Köln

Fragen bzgl. der Mitgliedschaft zum Versorgungswerk bitten wir direkt dorthin zu richten.

www.stbv-nrw.de

Bei Fragen zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.

www.deutsche-rentenversicherung.de

Formulare zum Download

Bestellungsantrag (pdf)

Formular Mitversicherung bei einem Arbeitgeber/Auftraggeber (pdf)

Arbeitgeberbescheinigung für Syndikus-Steuerberater (pdf)