Bestellungsverfahren

Termine
Die Bestellungen zum/zur Steuerberater/in finden auf persönliche Einladung in der Kammergeschäftsstelle in Köln nach Bedarf statt.

Verfahren
Der Antrag auf Bestellung ist über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern zu stellen. Alternativ können Bestellungsanträge auch nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck gestellt werden. 

Zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bereich Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (§§ 40 Abs. 1 Satz 2, 74 Abs. 1 StBerG).

Bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist für die Bestellung die Steuerberaterkammer zuständig, die den Bewerber von der Prüfung befreit hat oder die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Bewerber geprüft worden ist (§ 40 Abs. 1 Satz 3 StBerG).

Antragsteller/innen, die sich im Prüfungsverfahren befinden und zeitnah an den Abschluss der mündlichen Prüfung bestellt werden möchten, empfehlen wir, den Antrag auf Bestellung unmittelbar nach Bestehen der schriftlichen Prüfung zu stellen und zugleich den Termin der mündlichen Prüfung mitzuteilen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bescheinigung (Original oder beglaubigte Abschrift) der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung (§ 34 Abs. 4 S. 1 DVStB). Die Bescheinigung kann nachgereicht werden, wenn der Antrag vor der mündlichen Prüfung gestellt wird.
  • Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder der Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber oder Auftraggeber (§ 40 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 51 DVStB).
  • Zusätzlich bei gleichzeitiger Zulassung/Bestellung als Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer: Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder der sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsaufsichtlichen Verfahrens gegen ihn rechtfertigen (§ 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB).
  • Zusätzlich bei einer Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater (§ 58 Satz 5 Nr. 5 a StBerG):

Darüber hinaus ist bei der Meldebehörde ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) zu beantragen.

Gebühr
Für die Bearbeitung des Antrages auf Bestellung oder Wiederbestellung ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen (§ 2 a und b Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Köln). Der Betrag ist auf das Konto bei der Kreissparkasse Köln IBAN: DE93370502990000039576, SWIFT-BIC: COKSDE33 unter Angabe des Namens und des Betreffs „Bestellung“ oder „Wiederbestellung“ zu überweisen.

Rückfragen
Bei Fragen zum Bestellungsverfahren steht Ihnen die Steuerberaterkammer Köln gerne auch telefonisch zur Verfügung (0221/33643-20 Frau Lövenich).

Fragen bzgl. der Mitgliedschaft zum Versorgungswerk bitten wir, direkt dorthin zu richten.

www.stbv-nrw.de

Bei Fragen zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.

www.deutsche-rentenversicherung.de

Formulare zum Download

Bestellungsantrag (pdf)

Formular Mitversicherung bei einem Arbeitgeber/Auftraggeber (pdf)

Arbeitgeberbescheinigung für Syndikus-Steuerberater (pdf)