Kontingentierungsverfahren

In Nordrhein-Westfalen wird seit dem Veranlagungszeitraum 2010 das so genannte Kontingentierungsverfahren durchgeführt. Mit dieser von den Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe unterstützten Initiative der Finanzverwaltung sollten der zeitgerechte und kontinuierliche Eingang von Jahressteuererklärungen in steuerlich beratenen Fällen optimiert und eine Lösung der Fristenproblematik erreicht werden.
    
Die Teilnahmebedingungen und FAQ-Fragen zum Kontingentierungsverfahren finden Sie auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.