Vorstand

Zusammensetzung

Präsident
Bonjean, Karl-Heinz, StB, Pulheim

Vizepräsident/innen
Blome, Stefanie Claire, StB/WP, Köln
Krain, Thorsten, LL.M., Dipl.-FW (FH), StB/LDW-Buchst./FB f. Int. StR/FB f. Zö/VerbrSt., Neunkirchen-Seelscheid (Schatzmeister)
Pesch, Ralph W., Dipl.-Kfm., StB, Bad Münstereifel
Sieverding, Andreas, Dipl.-FW (FH), StB, Köln

Weitere Vorstandsmitglieder
Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
Formhals, Gunther, Dipl.-Kfm., StB/WP, Wipperfürth
Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Bonn
Hauch, Maxim, Dipl.-FW (FH), StB, Köln
Kelterborn, Lars, Dipl.-FW (FH), StB/RA/FB f. Int. StR, Köln
Lamprecht, Matthias, Dipl.-Kfm., StB/vBP, Köln
Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
Nottelmann, Lars, Dipl.-Kfm. (FH), StB, Siegburg
Pauel, Petra, StBin/vBPin, Frechen
Prinz, Dirk, StB/RA/FA f. StR/LDW-Buchst., Düren
Radermacher, Daniela Nicole, StBin, Königswinter
Wilden, Andrea, Dipl.-Kffr. (FH), StB, Aachen
Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach
Wolny, Christian, Dipl.-BW (BA), StB/WP, Eschweiler

Aufgaben
Der Vorstand leitet die Kammer. Ihm obliegen alle Aufgaben, soweit sie nicht der Kammerversammlung ausdrücklich vorbehalten sind, insbesondere (§ 10 Absatz 1 der Satzung)
a) aus seiner Mitte die übrigen Mitglieder des Präsidiums in getrennten Wahlgängen zu wählen;
b) die Aufsicht über die berufliche Tätigkeit der Mitglieder zu führen, das Rügerecht auszuüben und über die Stellung von Anträgen zu entscheiden, gegen ein Mitglied das berufsgerichtliche Verfahren einzuleiten;
c) die Steuerberater und Steuerbevollmächtigten auszuwählen, die in die Vorschlagslisten an die Landesjustizverwaltung zur Berufung als ehrenamtliche Richter der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht Köln und bei dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht Düsseldorf aufgenommen werden;
d) die Mitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren;
e) auf Antrag bei Streitigkeiten unter Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln;
f) Gutachten zu erstatten, die ein Gericht, eine Landesfinanzbehörde oder eine andere Verwaltungsbehörde des Landes anfordert;
g) die durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Berufsbildung wahrzunehmen;
h) die berufsständischen Mitglieder der Prüfungsausschüsse vorzuschlagen;
i) die den Steuerberaterkammern gem. § 76 Abs. 2 Nr. 10 StBerG zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen;
j) das Berufsregister zu führen;
k) die Höhe der in der Gebührenordnung vorgesehenen Gebühren zu bestimmen;
l) in der Kammerversammlung den Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht zu erstatten;
m) Aussagegenehmigungen nach § 83 Abs. 3 StBerG zu erteilen;
n) Geschäftsführer der Kammer einzustellen und zu entlassen;
o) die Fachausschüsse nach § 11 der Fachberaterordnung zu bilden. Der Vorstand kann Aufgaben dem Präsidium übertragen. Er kann Abteilungen zur selbstständigen Führung von Vorstandsgeschäften nach § 77 a StBerG bilden (§ 10 Absatz 2 und 3 der Satzung).