Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG)

Aufgrund der Vereinbarung zwischen den Steuerberaterkammern Köln und Niedersachsen gemäß § 8 Abs. 5 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Gleichwertigkeit die Steuerberaterkammer Niedersachsen zuständig.

Es werden daher alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation durch die Steuerberaterkammer Niedersachsen wahrgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.stbk-niedersachsen.de/de/ausbildung_und_karriere/anerkennung_nach_bqfg/