Tätigkeitsgebiete und Anforderungen

Tätigkeitsgebiete
Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien. Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist darüber hinaus schon nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens eine Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung möglich.

Anforderungen
Bei der Fortbildungsprüfung "Steuerfachwirt/in" handelt es sich um eine berufsbegleitende Fortbildung. Ein entsprechender zeitlicher Aufwand für die Vorbereitung auf die Prüfung ist einzukalkulieren. Wer sich für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung entscheidet, muss daher bereit sein, im privaten Bereich Einschränkungen hinzunehmen. Auch wenn zahlreiche Vorbereitungskurse angeboten werden, ist die Bereitschaft zum intensiven Eigenstudium unerlässlich.

In der Prüfung hat der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft bearbeiten kann. Für die Inhalte der Prüfung wird der bundeseinheitliche Anforderungskatalog zugrunde gelegt.

Hinweise zur Klausurtechnik 

Anforderungsprofil gültig ab 01.06.2023

Musterklausur Betriebswirtschaftslehre

Lösungshinweise zur Musterklausur Betriebswirtschaftslehre

Anforderungsprofil gültig bis 31.05.2023 (nur für Wiederholungsprüfungen)