Arbeitsschutz und -recht
Aktuelle Änderungen
Mit der Annahme des Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 16. März 2022 sowie der Änderung der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) für Nordrhein-Westfalen ergeben sich u. a. folgende Änderungen:
- Wegfall 3G am Arbeitsplatz
- Keine Homeoffice-Pflicht
- Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr, Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und ÖPNV
- “Vollständig Geimpft“ = drei Impfungen (Übergangsfrist: 30.09.2022)
- Geltungsdauer Genesenennachweis: 90 Tage
- Testpflicht zum Schutz vulnerabler Personen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern)
- In „Hotspots“ können die Länder konkrete Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstand, 3G-Nachweis, Erstellung von Hygienekonzepten festlegen (§ 28a IfSG)
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist bis einschließlich 25. Mai 2022 verlängert worden. Die Verordnung sieht u. a. wie folgt vor:
- Arbeitgeber müssen weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären, über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese ggf. während der Arbeitszeit ermöglichen
- Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens sowie besonderer tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren sind festzulegen. Dies betrifft:
- AHA+L bei der Arbeit
- Reduzierung von betriebsbedingten Kontakten
- Im Rahmen des Hygienekonzepts muss überprüft werden, ob regelmäßige Testangebote für in Präsenz arbeitende Mitarbeiter notwendig sind.
Weitere Informationen finden Sie wie folgt:
BMAS - FAQs zum betrieblichen Infektionsschutz - Stand: 22.03.2022
BMAS - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard - Stand: 22.02.2021 (pdf)
BAuA - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel - Stand: 24.11.2021
BAuA - Infektionsschutzgerechtes Lüften - Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie
BMAS - Informationen zu Corona
BMAS - Informationen zum Arbeitsschutz
BMAS - Informationen zum Arbeitsrecht
Ausstellung von Testnachweisen durch Arbeitgeber bei Beschäftigtentestung
Digitales Anmeldeformular für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die Beschäftigtentestung anbieten
BMAS - Pressemitteilung vom 20.04.2021 - Verbindliche Testangebote für Betriebe
Corona-Bürgertestungen
Corona-Bürgerteststation im Gerichtsgebäude Appellhof - Hinweise zur Testung auf Covid-19 (pdf)
MAGS NRW - Informationen zur Corona-Teststrategie in NRW
Bundesgesundheitsministerium - FAQ-Katalog zu Schnell- und Selbsttests
Regelungen bei Verdienstausfall
Die §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes enthalten Regelungen zur Entschädigung bei Verdienstausfällen infolge von Maßnahmen bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Hierunter können auch Verdienstausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus fallen. Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz können online gestellt werden unter
Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt.