Arbeitsschutz und -recht
Bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen
Zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen, die im Infektionsschutzgesetz § 28b geregelt waren. Damit sind auch die letzten verpflichtenden Maßnahmen aufgehoben, wie die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch die Möglichkeit der Länder, weitere Regelungen anzuordnen, ist weggefallen. Entsprechend gibt es seit 8. April 2023 keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen. Am 28. Februar 2023 war die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen ausgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie wie folgt:
BMAS - Coronavirus: Informationen zu Kurzarbeit und betrieblichem Infektionsschutz
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Informationen rund um das Coronavirus