Leistungen der Steuerberater
Das klassische Tätigkeitsfeld der Steuerberaterinnen und Steuerberater umfasst die Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, Buchhaltungen und Jahresabschlüssen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind jedoch in der Lage, ein weit größeres Spektrum an Aufgaben abzudecken. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den so genannten „Vorbehaltstätigkeiten“ und den „Vereinbaren Tätigkeiten“.
Vorbehaltstätigkeiten
Gemäß § 33 StBerG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen oder handelsrechtlichen Vorschriften bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung.
Da die Erbringung dieser Tätigkeiten Steuerberatern sowie den weiteren in § 3 Nr. 1 StBerG genannten Personen (u.a. Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern) vorbehalten ist, spricht man von sog. Vorbehaltstätigkeiten.
Vereinbare Tätigkeiten
Neben den Vorbehaltstätigkeiten dürfen Steuerberater weitere, sog. vereinbare Tätigkeiten ausüben. Hierzu gehören insbesondere betriebswirtschaftliche Beratung, Existenzgründungs- und Nachfolgeberatung, Vermögensgestaltungsberatung, Insolvenzberatung und -verwaltung, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Rating-Beratung und Mediation.
Eine Übersicht der Leistungen, die bei Steuerberatern abgerufen werden können, finden Sie im Untermenü "Leistungen der Steuerberater".