Fachberater/in für internationales Steuerrecht

Das Verfahren zur Verleihung der Fachberaterbezeichnung sowie Informationen zu den Voraussetzungen sind im Bereich Berufswege/Fachberater für internationales Steuerrecht zusammengefasst.

Nach Verleihung des Fachberatertitels sind die Fachberater verpflichtet, jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich zu publizieren oder mindestens an einer der Fachberaterbezeichnung entsprechenden Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden teilzunehmen und dies der Steuerberaterkammer unaufgefordert bis zum 31. März des Folgejahres nachzuweisen (§ 9 FBO).

Fortbildungsnachweis (pdf)