Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
Die Steuerberaterkammer ist zuständig für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft. Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Bereich Berufsausübung.
Die Steuerberaterkammer ist zuständig für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft. Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Bereich Berufsausübung.