Einlegen von Rechtsbehelfen
Zu der Beratung und Vertretung von Mandanten in Steuersachen zählt auch das Einlegen von Einsprüchen im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegenüber der Finanzverwaltung.
Zu der Beratung und Vertretung von Mandanten in Steuersachen zählt auch das Einlegen von Einsprüchen im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegenüber der Finanzverwaltung.