Delegierte zur Satzungsversammlung

Zusammensetzung

Präsident
Bonjean, Karl-Heinz, StB, Pulheim

Delegierte
Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Bonn
Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
Pesch, Ralph W., Dipl.-Kfm., StB, Bad Münstereifel
Formhals, Gunther, Dipl.-Kfm., StB/WP, Wipperfürth

Vertreter/innen
Radermacher, Daniela Nicole, StBin, Königswinter
Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
Neumann, Achim LL.M. Dipl.-FW (FH), StB, Merzenich
Kalinderi, Theopoula, StBin, Köln
Neuwirth, Bettina, Dipl.-Kffr., StBin, Bergisch Gladbach
Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach

Aufgaben
Die Delegierten vertreten die Steuerberater in der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer. Diese hat die Aufgabe, die Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) als Satzung zu erlassen und Ände­rungen der BOStB zu beschließen. Sie ist auch zuständig für den Erlass und die Änderung der Fachberaterordnung (FBO), die Bestandteil der BOStB ist.

Die Satzungsversammlung setzt sich aus dem Präsidenten der Bundes­steuer­beraterkammer, den Präsidenten der 21 Steuerberaterkammern und weiteren von den Kammermitgliedern direkt gewählten Delegierten zusammen. Die Zahl der Delegierten bemisst sich nach der Zahl der Kammermitglieder (je angefangene 1.500 Mitglieder ein Delegierter, mindestens aber zwei Delegierte je Steuer­berater­kammer). Maßgebend ist die Zahl der Kammermitglieder am 01.01. des Jahres, in dem die Satzungsversammlung einberufen wird. Die Satzungs­versammlung hat zurzeit insgesamt 102 Mitglieder. Jedes Mitglied der Satzungs­versammlung entscheidet unabhängig und verfügt in der Satzungsversammlung über eine Stimme.

Die Satzungsversammlung ist dann einzuberufen, wenn dies mindestens fünf Steuerberaterkammern oder ein Viertel der Mitglieder der Satzungsversammlung schriftlich beantragen.