Mediation

Unternehmen suchen meist andere Wege zur konstruktiven Konfliktbeilegung als kostenintensive Gerichtsprozesse.

Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitlösung im Unternehmensbereich. Durch das Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012 wurden die Mediation und der Beruf des Mediators in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Mediationsgesetz enthält neben allgemeinen Verfahrensgrundsätzen auch Regelungen zu den Aufgaben und Pflichten des Mediators (z. B. Aus- und Fortbildung, Pflicht zur Verschwiegenheit, Informationspflichten). Die Bezeichnung „Mediator“ ist den außergerichtlichen Mediatoren vorbehalten. Im Rahmen der Mediation beauftragen die Parteien einen unabhängigen Dritten – den Mediator – damit, sie bei der Konfliktlösung und beim Einigungsprozess zu unterstützen. Der Steuerberater ist aufgrund seiner fundierten wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung und seiner berufsrechtlichen Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit besonders geeignet, die Funktion des Mediators zu übernehmen.

Grundsätzlich unterscheidet sich die Mediation von herkömmlichen juristischen Verfahren darin, dass nicht die rechtlichen Ansprüche der Parteien die Basis für die Verhandlungen bilden. Es werden hingegen einzelne Streitpunkte herausgearbeitet und verschiedene Verhandlungsoptionen entwickelt. Im Rahmen dieser Verhandlungsoptionen wird insbesondere nach einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung gesucht, die den Interessen und Bedürfnissen beider Parteien gerecht wird.

Der durch die Mediation erzielte Vergleich ist auf dem gleichen Wege wie jeder andere Vertrag durchsetzbar. Im Rahmen der Mediation kann kein vollstreckbarer Titel erlangt werden.

Der Mediator moderiert den Einigungsprozess, greift jedoch inhaltlich nicht in die Verhandlungen ein. Eine Wirtschaftsmediation dauert in der Regel ein bis zwei Arbeitstage. Die Mediation ist eine kostengünstige Form der Streitbeilegung, da sich die Kosten auf das Honorar des Mediators beschränken. Die Mediation bietet die Chance, einen Konflikt bereits in einem sehr frühen Stadium beizulegen, d h. durch die Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung und damit die Zerstörung einer Geschäftsbeziehung vermieden werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Mediation durch einen vorab vereinbarten, aufschiebend bedingten Schiedsvertrag einem Schiedsverfahren voranzustellen.