Kammerbeitrag

Zur Erhebung des Kammerbeitrags werden keine individuellen Beitragsbescheide erstellt. Die Steuerberaterkammer Köln erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung. Die Allgemeinverfügung für den Kammerbeitrag 2023 wird in der Kammermitteilung 4/2022 bekanntgegeben.

Beitragsordnung der Steuerberaterkammer Köln (pdf)

Beitragsbescheid mit Zahlungsgebot für den Kammerbeitrag 2023 (pdf) 

Öffentliche Zahlungsaufforderung des Kammerbeitrags 2022 (pdf)

Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats
Gemäß § 24 der Kammersatzung in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Beitragsordnung hat jedes beitragspflichtige Mitglied zu veranlassen, dass der Steuerberaterkammer Köln zum Einzug des Kammerbeitrags ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass neue Lastschrifteinzugsermächtigungen (SEPA-Basislastschriftmandat) dem Zahlungsempfänger nur im Original eingereicht werden dürfen. Bitte nehmen Sie die Übermittlung von Lastschrifteinzugsermächtigungen ausschließlich postalisch vor. Bitte verwenden Sie das folgende Formular, das Sie online ausfüllen können:

SEPA-Basislastschriftmandat (pdf)

Beitragsermäßigung
In besonderen Situationen kann die Steuerberaterkammer Köln eine Stundung oder eine Ermäßigung des Kammerbeitrages gewähren. Details hierzu entnehmen Sie bitte den Richtlinien für die Gewährung von Beitragsstundungen und -ermäßigungen.

Richtlinien für die Gewährung von Beitragsstundungen und -ermäßigungen (pdf)

Sofern Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Kammerbeitrags stellen wollen, nutzen Sie bitte das folgende Antragsformular. Sofern Sie den Antrag wegen wirtschaftlicher Notlage stellen, füllen Sie bitte außerdem das Formular zur Berechnung der Beitragsermäßigung aus und fügen dies mit den entsprechenden Nachweisen Ihrem Antrag bei. Alle Formulare können direkt am PC ausgefüllt werden.

Antrag auf Beitragsermäßigung (pdf)

Berechnungstool (Excel)