Kammerbeitrag

Zur Erhebung des Kammerbeitrags werden keine individuellen Beitragsbescheide erstellt. Die Steuerberaterkammer Köln erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung. Die Allgemeinverfügung für den Kammerbeitrag 2023 wird in der Kammermitteilung 4/2022 bekanntgegeben.

Beitragsordnung der Steuerberaterkammer Köln (pdf)

Beitragsbescheid mit Zahlungsgebot für den Kammerbeitrag 2023 (pdf) 

Öffentliche Zahlungsaufforderung des Kammerbeitrags 2022 (pdf)

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Der Kammerbeitrag wird von der Steuerberaterkammer Köln gemäß § 6 Abs. 4 Beitragsordnung von einem dafür geeigneten Konto des Mitglieds bei einem Finanzinstitut eingezogen. Jedes beitragspflichtige Mitglied hat zu veranlassen, dass der Steuerberaterkammer Köln ein diesbezügliches SEPA-Lastschriftmandat oder eine gleichartige Einzugsermächtigung erteilt wird.

Was gilt es hinsichtlich des Kammerbeitrags 2023 zu veranlassen?
a) Sofern Sie ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, ist von Ihnen nichts zu veranlassen. Das Mandat ist nicht erneut zu erteilen. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Mandat erteilt haben, fragen Sie gerne telefonisch bei uns nach.
b) Sofern Sie noch kein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie, dieses mit dem folgenden Formular rechtzeitig vor dem 1. März 2023 vorzunehmen. 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass neue Lastschrifteinzugsermächtigungen (SEPA-Basislastschriftmandat) dem Zahlungsempfänger nur im Original eingereicht werden dürfen. Bitte nehmen Sie die Übermittlung von Lastschrifteinzugsermächtigungen ausschließlich postalisch vor

SEPA-Lastschriftmandat (pdf)

Beitragsermäßigung
In besonderen Situationen kann die Steuerberaterkammer Köln eine Stundung oder eine Ermäßigung des Kammerbeitrages gewähren. Details hierzu entnehmen Sie bitte den Richtlinien für die Gewährung von Beitragsstundungen und -ermäßigungen.

Richtlinien für die Gewährung von Beitragsstundungen und -ermäßigungen (pdf)

Sofern Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Kammerbeitrags stellen wollen, nutzen Sie bitte das folgende Antragsformular. Sofern Sie den Antrag wegen wirtschaftlicher Notlage stellen, füllen Sie bitte außerdem das Formular zur Berechnung der Beitragsermäßigung aus und fügen dies mit den entsprechenden Nachweisen Ihrem Antrag bei. Alle Formulare können direkt am PC ausgefüllt werden.

Antrag auf Beitragsermäßigung (pdf)

Berechnungstool (Excel)