Aufgaben und Tätigkeitsgebiete

Die Ausbilder übernehmen die Hauptverantwortung für die Durchführung der Ausbildung.

Dies beinhaltet die fachliche Anleitung der Auszubildenden, ggf. unter Mitwirkung von weiteren Mitarbeitern nach o. g. Voraussetzungen. Die Ausbildung hat gemäß eines Ausbildungsplans zu erfolgen, der von der Kammer zur Verfügung gestellt wird. Der Plan ist kombiniert mit einem Ausbildungsnachweis, der regelmäßig zu führen ist und in dem vermerkt wird, welche Ausbildungsinhalte bereits vermittelt sind. Wir empfehlen eine vierteljährliche Wiedervorlage.

Hinzu kommt die Begleitung in den sonstigen Bereichen der Ausbildung. Der Ausbildungsstand sollte regelmäßig kontrolliert werden, um ggf. unterstützende Maßnahmen einleiten zu können. Hierzu gehört auch der Leistungsstand in der Berufsschule. Die Ausbildungsbetriebe sind hierzu auskunftsberechtigt.

Eine weitere Aufgabe der Ausbilder ist die außerfachliche Betreuung und persönliche Förderung der Auszubildenden. Hierzu gehören die Arbeitsplatzorganisation, die Einbindung in das Team, der Umgang mit Mandanten, Kollegen und Vorgesetzten, Anleitung zur Selbstreflexion, usw.

Eine umfassende Betreuung der Auszubildenden bezieht sich daher nicht lediglich auf die Vermittlung von Fachinhalten, sondern verlangt auch die individuelle Betreuung, Begleitung und Förderung der Auszubildenden.