Verfahren

Die Sachkunde ist grundsätzlich durch eine mündliche Prüfung vor einem Sachkunde-Ausschuss nachzuweisen. Die Sachkunde-Ausschüsse der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe sind personenidentisch besetzt.

Besetzung Sachkunde-Ausschuss (pdf)

Da die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe das Verfahren organisatorisch betreut, ist der Antrag auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ an die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostraße 43, 48145 Münster zu richten. Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr von 160 € zu zahlen.

Termin der nächsten Sachkunde-Prüfung zur Verleihung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“

Datum:  Mittwoch, 13. November 2024
              Donnerstag, 14. November 2024

Ort:        Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostraße 43, 48145 Münster

Interessierte werden um verbindliche Antragstellung bis zum 22. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) bei der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe gebeten. Für eventuelle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abt. Aus- und Fortbildung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe (Tel.:0251 41764-0) gerne zur Verfügung.


Antrag auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ (pdf)

Antragsportal
Alternativ können Anträge auch über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern gestellt werden.