Verfahren
Die Sachkunde ist grundsätzlich durch eine mündliche Prüfung vor einem Sachkunde-Ausschuss nachzuweisen. Die Sachkunde-Ausschüsse der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe sind personenidentisch besetzt.
Besetzung Sachkunde-Ausschuss (pdf)
Da die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe das Verfahren organisatorisch betreut, ist der Antrag auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ an die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostraße 43, 48145 Münster zu richten. Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr von 160 € zu zahlen.
Termin der nächsten Sachkunde-Prüfung zur Verleihung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
Datum: Mittwoch, 22. März 2023
Donnerstag, 23. März 2023
Ort: Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostraße 43, 48145 Münster
Interessierte werden um verbindliche Antragstellung bis zum 2. März 2023 (Ausschlussfrist) bei der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe gebeten. Für eventuelle Fragen steht Ihnen Frau Schulz von der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe (Tel.:0251/41764-157) gerne zur Verfügung.