vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung (VZ)

Âbbildung zeigt Personen in einer Prüfungssituation

Bei guten Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildungszeit nicht vorliegen oder die Ausbildungszeit bereits verkürzt wurde. Ein Prüfungsteilnehmer kann so einen Prüfungsdurchgang früher als eigentlich vorgesehen zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule müssen dafür bescheinigen, dass der Auszubildende sowohl im Ausbildungsbetrieb, als auch in den prüfungsrelevanten Fächern in der Berufsschule zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser nachweist. Die schulische Vorbildung spielt hierbei keine Rolle, die VZ kommt also auch für Auszubildende mit Hauptschulabschluss oder Fachoberschulreife in Frage.

Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sollte mit der Anmeldung zur angestrebten Abschlussprüfung gestellt werden. Sinnvoll ist es, sich bereits frühzeitig bei der Steuerberaterkammer für die VZ vormerken zu lassen.