Überbrückungshilfe III Plus
(Stand: 10.01.2023) Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis Dezember 2021. Die Antragsfrist endete am 31. März 2022. Die Schlussabrechnung kann seit dem 15. November 2022 bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.
Bitte beachten: Im November und Dezember 2021 beeinträchtigten freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre. Die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wurden zur Verlängerung ins Jahr 2022 überarbeitet. Die bisherigen Beihilfehöchstbeträge gelten für die Corona-Überbrückungshilfe III Plus unverändert fort.
Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Schlussabrechnung finden Sie wie folgt:
FAQ-Katalog der BStBK zur Überbrückungshilfe III Plus
Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Überbrückungshilfe III Plus
Mitgliedermailing 13.09.2021 - Verlängerung der Corona-Hilfen bis Jahresende 2021 (pdf)
Den FAQ-Katalog und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.