Überbrückungshilfe III Plus
(Stand: 11.08.2023) Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis Dezember 2021. Die Antragsfrist endete am 31. März 2022. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden.
Bitte beachten: Im November und Dezember 2021 beeinträchtigten freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre. Die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wurden zur Verlängerung ins Jahr 2022 überarbeitet. Die bisherigen Beihilfehöchstbeträge gelten für die Corona-Überbrückungshilfe III Plus unverändert fort.
Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Schlussabrechnung finden Sie wie folgt:
FAQ-Katalog der BStBK zur Überbrückungshilfe III Plus
Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Überbrückungshilfe III Plus
Mitgliedermailing 13.09.2021 - Verlängerung der Corona-Hilfen bis Jahresende 2021 (pdf)
Den FAQ-Katalog und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.