Überbrückungshilfe III Plus
(Stand: 26.11.2021) Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis Dezember 2021. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III. Die Fristverlängerung gilt nicht für die Überbrückungshilfe III.
Bitte beachten: Im November und Dezember 2021 beeinträchtigen freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre (vgl. 1.2). Die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wurden zur Verlängerung ins Jahr 2022 überarbeitet.
Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie wie folgt:
FAQ-Katalog der BStBK zur Überbrückungshilfe III Plus
FAQ-Katalog des BMWi und des BMF zur Überbrückungshilfe III Plus
Informationen und Portal für die Beantragung der Hilfen
Mitgliedermailing 13.09.2021 - Verlängerung der Corona-Hilfen bis Jahresende 2021 (pdf)
Den FAQ-Katalog und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.