Überbrückungshilfe III Plus

(Stand: 11.08.2023) Die Über­brückungs­hilfe III Plus um­fasst die Förder­monate Juli bis Dezember 2021. Die Antragsfrist endete am 31. März 2022. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. 

Bitte beachten: Im November und Dezember 2021 beeinträchtigten freiwillige Schließungen oder Ein­schränkungen des Geschäfts­betriebs die Förder­berechtigung ausnahms­weise nicht, wenn eine Aufrecht­erhaltung des Geschäfts­betriebs wegen Corona-Zutritts­beschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre. Die Bundes­regelung Klein­beihilfen 2020 und die Bundes­regelung Fixkosten­hilfe 2020 wurden zur Verlängerung ins Jahr 2022 überarbeitet. Die bisherigen Beihilfe­höchstbeträge gelten für die Corona-Über­brückungs­hilfe III Plus unverändert fort.

Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Schlussabrechnung finden Sie wie folgt:

FAQ-Katalog der BStBK zur Überbrückungshilfe III Plus

Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Überbrückungshilfe III Plus

Informationen des BMWK und BMF zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen

Mitgliedermailing 25.11.2021 - Fristen für Überbrückungshilfe III Plus und Schlussabrechnung verlängert (pdf)

Mitgliedermailing 04.10.2021: Schlussabrechnung Corona-Hilfen – Verlängerung Überbrückungshilfe III Plus – Sonderfonds für Kulturveranstaltungen (pdf)

Mitgliedermailing 13.09.2021 - Verlängerung der Corona-Hilfen bis Jahresende 2021 (pdf)

Mitgliedermailing 02.08.2021 - Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus/Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (pdf)

Pressemitteilung des BMF und BMWi vom 09.06.2021 - Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfe bis September 2021 (pdf)

Den FAQ-Katalog und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.