Formen der Ausbildung

Neben der klassischen Ausbildung als Steuerfachangestellte/r gibt es zwei Alternativen. Sie können über einen ausbildungsintegrierten Studiengang oder über eine Umschulung/Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit den Ausbildungsabschluss erzielen. 

Ausbildungsintegrierter Bachelor-Studiengang Steuerrecht

Die FOM Hochschule und das Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln (EGB) haben einen Kooperationsvertrag über ein ausbildungsintegriertes Studienmodell abgeschlossen. Im Verbund zwischen Berufsschule, Betrieb und Hochschule führt das ausbildungsintegrierte Studienmodell zu einem Doppelabschluss als "Steuerfachangestellte/r" und dem Hochschulgrad „Bachelor of Laws (LL.B.)“.

Ansprechpartner für Fragen:

FOM

Silja BarthesAdrian Hirzel
Tel.: 0221 801478-45Tel.: 0221 801478-23
E-Mail: Silja.Barthes@fom.de Adrian.Hirzel@fom.de

Link zur FOM: 

https://www.fom.de/de/hochschulbereiche/wirtschaft-und-recht/steuerrecht-ba.html

Infoflyer FOM (pdf)

EGB
Antje Zöller
E-Mail: azoeller@egb-koeln.de

Steuerberaterkammer Köln
Bärbel Schlender
Tel.: 0221 33643-30
E-Mail: ausbildung@stbk-koeln.de

Umschulung

Betriebliche Umschulung
Ähnlich wie bei einer Ausbildung absolvieren die Umschüler die betriebliche Umschulung in einem Betrieb. Dazu parallel können sie den Unterricht an einer Berufsschule vor Ort wahrnehmen, wobei dieser nicht verpflichtend, aber empfehlenswert ist. Die betriebliche Umschulung ist eine spezielle Form der Weiterbildung durch das Arbeitsamt.

Daher sollte als Ansprechpartner zuerst die zuständige Agentur für Arbeit kontaktiert werden, damit diese die persönlichen Voraussetzungen prüfen und eine individuelle Beratung durchführen kann.

Überbetriebliche Umschulung
Überbetriebliche Umschulungen werden in Vollzeit (24 Monate) oder Teilzeit (36 Monate) von privatwirtschaftlichen Weiterbildungsinstituten angeboten, in die Praktikumszeiträume bei einem Steuerberater von zwischen zehn und fünfzehn Monaten einbezogen sind. Während des Praktikums erfolgt an einem Wochentag (9 Unterrichtsstunden/Tag) theoretischer Unterricht in der Umschulungsmaßnahme.

Für die außerbetrieblichen Umschulungen kommt eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht. Daher sollte als Ansprechpartner zuerst die zuständige Agentur für Arbeit kontaktiert werden, damit diese die persönlichen Voraussetzungen prüfen und eine individuelle Beratung durchführen kann.