Honorar für Steuerberatung
Grundlage: die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Das Honorar von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften für steuerberatende Leistungen, sogenannte Vorbehaltstätigkeiten, hat der Gesetzgeber in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt.
Für die sogenannten vereinbaren Tätigkeiten ergeben sich Gebühren und Auslagen nach anderen gesetzlichen Regelungen oder nach
entsprechender Vereinbarung.
Die Definition von Vorbehaltstätigkeiten und vereinbaren Tätigkeiten ist im Bereich „Leistungen der Steuerberater“ zu finden.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist unter folgendem Link zu finden: