Honorar für Steuerberatung

Geld und Paragraph als Vergütung für steuerberatende Leistungen

Grundlage: die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Das Honorar von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften für steuerberatende Leistungen, sogenannte Vorbehaltstätigkeiten, hat der Gesetzgeber in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt.

Für die sogenannten vereinbaren Tätigkeiten ergeben sich Gebühren und Auslagen nach anderen gesetzlichen Regelungen oder nach
entsprechender Vereinbarung.

Die Bundessteuerberaterkammer hat den Leitfaden „Honorarmanagement“ veröffentlicht, der einen umfassenden Überblick zu den Anwendungsbereichen der StBVV, den verschiedenen Gebührenarten und ihrer Angemessenheit, Vergütungs- und Pauschalvereinbarungen, zur Rechnungsstellung und weiteren interessanten Punkten zum Thema Honorar gibt.

BStBK-Leitfaden "Honorarmanagement" (pdf)

Zusätzlich steht der Leitfaden als E-Book unter folgendem Link zur Verfügung:

BStBK-Leitfaden "Honorarmanagement" (E-Book)

Die Definition von Vorbehaltstätigkeiten und vereinbaren Tätigkeiten ist im Bereich „Leistungen der Steuerberater“ zu finden.

Leistungen des Steuerberaters

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist unter folgendem Link zu finden:

Rechtsgrundlagen